
Vitaminreich, nährstoffhaltig, gesund - würdest Du ein Lebensmittel mit diesen Eigenschaften kaufen? Werbung über Nährstoffe und Vitamine in Lebensmitteln sowie deren Wirkung auf unsere Gesundheit unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. In Europa regelt die sogenannte Health Claims Verordnung den Umgang mit Aussagen über Lebensmittelinhaltsstoffe und deren gesundheitlichen Funktionen. Wir verraten Dir, warum die Health Claims Verordnung eingeführt wurde und welche Aussagen über Vitamine, Ballaststoffe und Co in Bezug auf Lebensmitteln erlaubt sind.
„Hilft gegen Erkältung”, „Vitamin C-Bombe”, „Boostet Dein Immunsystem” - In den Supermärkten werden viele Lebensmittel mit gesundheits- und nährwertbezogenen Funktionen beworben. Aussagen über Vitamine oder eine positive Wirkung auf die Gesundheit ist für viele Verbraucher ein Kaufgrund. Doch wie in jeder Branche, gibt es auch im Lebensmittelbereich Gesetze, in denen exakte Vorgaben zu der Etikettierung, Kennzeichnung oder der entsprechenden Bezeichnung eines Lebensmittel festgehalten werden. In den Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse steht beispielsweise, welche Eigenschaften Grünkohl haben muss, um zu einem Grünkohleintopf aus der Dose verarbeitet zu werden. Für uns als Hersteller von kaltgepressten Säften und Saftkuren sind die Fruchtsaft und Erfrischungsgetränkeverordnung - und die Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar wichtige Gesetze. Das Lebensmittelrecht ist sehr vielfältig und umfasst neben den spezifischen Verordnungen über Lebensmittelgruppen, ebenfalls bereichsübergreifende Gesetze. Die Health Claim Verordnung ist eines der Gesetze, das die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben in Bezug auf Lebensmittel definiert. Das Gesetz gibt den Herstellern aller Lebensmittelarten vor, welche Aussagen sie über die Inhaltsstoffe - wie zum Beispiel Vitamine oder Nährstoffe - oder deren Funktionen machen dürfen. Ein Lebensmittel, das als Immunbooster beworben wird, muss also nicht immer gut für das Immunsystem sein. Und nur weil ein Lebensmittel eine vitaminhaltige Zutat enthält, bekommt es nicht automatisch dieselben Eigenschaften. Daher sind Aussagen wie „Boostet Dein Immunsystem” in dieser Form und ohne Nachweis nicht zulässig.
Lebensmittel, die gesund, vitamin- und nährstoffreich sind und optimalerweise eine Funktion auf unseren Körper oder unsere Gesundheit haben, sind gefragter denn je! Um den Verbrauchern jedoch keine falsche Versprechen über die Inhaltsstoffe eines Lebensmittels sowie deren gesundheitliche Wirkung zu geben, trat 2006 die sogenannte Health Claim Verordnung - auch bekannt als Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - in Kraft. Die Health Claim Verordnung regelt seither den Umgang mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel und gilt für alle Lebensmittelhersteller und -händler in Europa. Neben dem Schutz der Verbraucher vor der Täuschung mit nicht wahrheitsgemäßen Aussagen über gesundheitliche Funktionen, dem Gehalt von Vitaminen oder anderen Inhaltsstoffen, zielt das Gesetz außerdem auf einen fairen Wettbewerb ab. Schließlich werden Produkte, die einen Nutzen für das Immunsystem, die Muskulatur oder die Gesundheit im Allgemeinen versprechen, häufiger gekauft. Durch die Health Claim Verordnung ist es den europäischen Anbietern von Lebensmitteln jedoch nur dann erlaubt, derartige Aussagen zu treffen, wenn ihr Produkt die entsprechenden Angaben des Gesetzes erfüllt. Die Verordnung über die gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen stellt also sicher, dass nur die Lebensmittel mit einer bestimmten Eigenschaft beworben werden, die diese nachweislich aufweisen.
Arm an gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffquelle oder Vitamin-Quelle - um ein Lebensmittel mit dem Gehalt eines bestimmten Inhaltsstoffs oder Vitamins bewerben zu können, gibt die Health Claims Verordnung Grenzwerte vor. Im Anhang der Verordnung werden für sämtliche Nährstoffe Bedingungen aufgelistet, die ein Lebensmittel erfüllen muss, um zum Beispiel als Vitamin- oder Proteinquelle betitelt werden zu dürfen. Für jeden Nährstoff gibt es hierbei individuelle Grenzwerte. Um mit einem Vitamin oder Nährstoff werben zu dürfen, muss ein Lebensmittelanbieter den jeweiligen Gehalt von einem offiziellen Labor ermitteln und sich einen Bericht ausstellen lassen. Sofern dieser Nährstoff bzw. das Vitamin mindestens dem Grenzwert entspricht, darf das Produkt nach den Vorgaben der Health Claims Verordnung beworben werden. Damit Du Dir das etwas besser vorstellen kannst, geben wir Dir hier ein paar Beispiele:
Das europäische Lebensmittelrecht legt auf der einen Seite Grenzwerte fest, ab denen ein Vitamin oder Nährstoff ausgelobt werden darf. Auf der anderen Seite definiert das Gesetz Aussagen, die in Verbindung mit einem Vitamin, Ballaststoffen oder anderen Inhaltsstoffen genannt werden dürfen. In Anlehnung an die Health Claims Verordnung, wurde 2012 die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern publiziert. Diese Verordnung gibt nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen zu sämtlichen Lebensmittelinhaltsstoffen vor, die im Rahmen von Studien wissenschaftlich nachgewiesen wurden. Sofern ein Lebensmittel nachweislich und nach den Bedingungen der Health Claims Verordnung als Quelle oder als Produkt mit einem hohen Gehalt eines Mikro- oder Makronährstoffs bezeichnet werden darf, können diese entsprechenden Aussagen gemacht werden.
Bevor das wieder zu trocken wird, möchten wir Dir das Ganze wieder etwas praktischer und anhand von Beispielen erläutern:
Die Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen, wie zum Beispiel Ballaststoff- oder Vitaminquelle, ist auf Lebensmitteln nur erlaubt, wenn diese die rechtlichen Vorgaben einhalten. Mit der Health Claims Verordnung trat 2007 ein Gesetz in Kraft, das Dich und alle anderen Verbraucher vor täuschenden und nicht wahrheitsgemäßen Aussagen über den Gehalt von Proteinen, Vitaminen, Spurenelementen und Co sowie deren Wirkungen schützen soll. Daher lassen wir die Inhaltsstoffe unserer Säfte ausnahmslos von einem Labor ermitteln. Im Anschluss vergleicht unser Qualitätsmanagement die Ergebnisse mit der aktuellen Gesetzeslage!
Welche Aufgaben unser Qualitätsmanager außerdem hat?
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